Bezahlung von strittiger Hotelrechnung
Ein Pauschalurlauber musste am Ferienort vor der Abreise die strittige Hotelrechnung begleichen. Andernfalls würden die zu Beginn deponierten Rückflugtickets dem Urlauber nicht ausgehändigt. Die Richter sahen hierin einen Reisemangel und der Reiseveranstalter hatte den Reisepreis nachträglich um zehn Prozent zu mindern (Amtsgericht Hamburg-Altona Az.: 316 C 304/00).
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