35 Euro muss ihr das Unternehmen zurückzahlen, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (25 C 14114/99). Natürlich sei es mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden, ein Ersatzticket auszustellen, also könne die Fluggesellschaft dafür eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Diese müsse aber in etwa dem Aufwand entsprechen.
Im Computer die entsprechenden Daten einzugeben, das Ticket auszudrucken und die Daten dann noch im Zentralcomputer der Firma abzuspeichern, erfordere nicht viel Zeit und keine besonders qualifizierten Mitarbeiter. Selbst wenn mehrere Mitarbeiter mit einem solchen Vorgang befasst wären, dauere die Bearbeitungsdauer pro Person doch nur wenige Minuten. Deshalb erscheine die Summe von 60 Euro übertrieben hoch.
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