Cabrio-Verdeck und Reisegepäckversicherung
Ausschlussklausel bei Flugreisen
Wird ein auf einer Flugreise mitgeführtes Cabrio-Verdeck beschädigt, kann der Flugpasssagier nicht verlangen, dass seine Reisegepäckversicherung den Schaden trägt, wenn eine Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen vorsieht, dass "motorgetriebene Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge samt Zubehör" nicht versichert sind (Landgericht München Az: 20 S 14998/01).
Finanztip.de
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