Diebstahl aus der Handtasche

Reisegepäckversicherung und Handtaschendiebstahl

Einer Urlauberin wurde die Handtasche aufgeschnitten und eine Uhr entwendet. Nach Ansicht der Richter besteht kein Anspruch auf Ersatz von der Reisegepäckversicherung, weil die Handtasche vermutlich nicht ausreichend bewacht gewesen war, wenn ein Dieb die Zeit hatte, die Handtasche vor dem Diebstahl aufzuschneiden (Amtsgericht München, Aktenzeichen 172/ C 22427/98).


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