Diebstahl am selben Tag melden

Diebstahl sofort der Polizei melden

Wird einem Urlauber Gepäck gestohlen, muss er dies am selben Tag bei der Polizei melden, wenn die Reisegepäckversicherung eine "unverzügliche Meldung" vorsieht und er die Sprache seines Reiselandes beherrscht. Geht er erst am nächsten Tag zur Polizei, kann die Versicherungsgesellschaft den Ersatz verweigern (Amtsgericht München, AZ.: 222 C 33854/98).
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