Schiffsreise: Doppelbett und kleines Sofa als Dreierkabine
Eine Familie hatte für eine Schiffsreise eine Dreierkabine gebucht. Die Dreierkabine bestand aus einem Doppelbett und einem sehr kurzen Sofa. Da das Sofa so kurz war, dass die mitgereiste Tochter nicht mit ausgestreckten Beinen darauf schlafen konnte, schliefen alle drei im Doppelbett. Folge: eingeschränkte und unzulängliche Nachtruhe.
Die Urlauber fotografierten das Mini-Sofa und begehrten vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung. Nach Ansicht der Richter zu Recht, denn wenn der Veranstalter "für drei Personen Geld verlangt, muss er auch für drei Personen eine ausreichende Schlafmöglichkeit zur Verfügung stellen". Also gabe es 35% zurück (Amtsgericht Offenbach Az.: 31 C 6017/00).
Finanztip.de
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