Notdürftig hergerichtetes Doppelzimmer als Familienzimmer

Ein Familienzimmer lässt Rückschlüsse auf die Nutzung durch mehrere Personen zu und muss auch ein Mindestmaß an Geräumigkeit bieten. Eine Minderung von 20% ist daher angemessen, wenn ein im Hotelkatalog als "familiengerechtes Zimmer" angebotenes Zimmer in Wahrheit nur ein notdürftig hergerichtetes Doppelzimmer darstellt (Landgericht Kleve, Az.: 6 S 137/00).


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