Einbruch in Ferienhaus

Einbruch ist zu meist allgemeines Lebensrisiko

Auf Gran Canaria wurde in das Ferienhaus eines deutschen Urlauberpaares eingebrochen. Dabei wurden Kleidung gestohlen und der in die Wand eingelassene Tresor aufgebrochen. Die Feriengäste werteten das als Reisemangel, der ihren Urlaub "erheblich beeinträchtigt" habe.

Nach Ansicht der Richter ist der Einbruch kein Reisemangel, sondern gehört ein solcher Diebstahl vielmehr zum "allgemeinen Lebensrisiko". Erst eine "außergewöhnlich hohe, durch besondere Tatsachen begründete Überfallgefahr" würde einen reisevertragsrechtlichen Mangel bedeuten (Amtsgericht Duisburg-Hamborn Aktenzeichen 8 C 262/00).


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