Reiserücktritt nach Einschecken

Hat ein Urlauber am Flughafen bereits eingecheckt, so kann er die Reise nicht mehr unter Bezug auf seine Reiserücktrittskostenversicherung stornieren. Denn mit dem Einchecken hat er die Reise bereits angetreten. Ein Rücktritt ist nach Reiseantritt nicht mehr möglich. Im Urteilsfall hatte der Urlauber auf den Flug nach Mexiko verzichtet, nachdem er per Telefon erfahren hatte, dass seine Schwiegermutter schwer erkrankt war (Landgericht Chemnitz Aktenzeichen 1 O 50/01).


Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps