Ersatz gebucht
Pauschalurlauber, die wegen eines stornierten Fluges erst zwei Tage später ihre Reise antreten könnten, dürfen sich nach Ersatz umsehen und etwaige Mehrkosten vom Veranstalter beanspruchen. Sie müssen sich allerdings bemühen, dabei den "Zuschnitt der ursprünglich gebuchten Reise" zu wahren. Wer also zum Beispiel eine Ersatzreise antritt, deren Kosten doppelt so hoch sind wie der ursprüngliche Reisepreis wird schlechte Karten vor Gericht haben (Landgericht Darmstadt Aktenzeichen 6 S 324/01).
Finanztip.de
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