Ersatzunterkunft mit Fluglärm und ohne Reiseleitung
Statt des gebuchten Hotels wird dem Urlauber eine "von Fluglärm umtoste" Ersatzunterkunft ohne Reiseleitung zugewiesen. Das ist zu viel und nach Ansicht der Richter kann der Urluaber sofort abreisen. Die Kosten sowie Schadenersatz (vertaner Urlaub) können vom Veranstalter verlangt werden. (Landgericht Frankfurt/Main Az.: 2/24 S 81/99).
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