Autoreisezug- und Fährversicherung

Diese Versicherung leistet Entschädigung bei Beschädigung und Verlust von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Booten auf Autoreisezügen und Fähren (einschließlich Beladen und Entladen). Folglich handelt es sich um eine spezielle Kasko-Versicherung, die auf Schäden im Rahmen der Benutzung von Autoreisezügen und Fähren beschränkt ist. Haben Sie ohnehin bereits eine Kaskoversicherung, greift ggf. bereits diese Versicherung.

Die Versicherung übernimmt die üblichen Kaskoleistungen und sieht einen Selbstbehalt von 150 Euro vor.

In Fahrzeugen zurückgelassene Sachen (insbesondere Reisegepäck) sind nicht versichert. Vermögensfolgeschäden (Nutzungsausfall, Anwaltskosten, etc.) werden ebenfalls nicht erstattet.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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