Nach falscher Information kostenlos nachfliegen
Ein Ehepaar war pünktlich um 11.20 Uhr am Check-In-Schalter der Fluggesellschaft. Ihr Urlaubsflug sollte um 13:00 Uhr starten. Am Informationsschalter wurden sie informiert, dass ihr gebuchter Flug erst um 14.10 Uhr vorgesehen ist. sie meldeten sich erneut um 12.50 Uhr am Informationsschalter der Airline. Hier wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass das Flugzeug doch schon um 13 Uhr gestartet sei. Das Ehepaar hat Anspruch auf zwei zusätzliche Tickets, die vom Reiseveranstalter ersetzt werden müssen (Amtsgericht München, Az.: 113 C 2852/00).
Finanztip.de
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