Falsche Information zur Visumpflicht

Reisebüromitarbeiter hatten Urlaubern eine falsche Information zur Visumpflicht gegeben. Trotzdem kann nach Ansicht des Gerichtes kein Schadenersatz geltend gemacht werden kann, wenn im Prospekt oder wie im Urteilsfall in der Reisebestätigung auf das korrekte Verfahren hingewiesen wurde (Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen 2 C 3610/98-22).


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