Schadensersatz "allein gelassener" Flugpassagiere
Auch so genannte "Billigflieger" sind verpflichtet, ihre Passagiere bei witterungsbedingtem Ausfall eines Fluges (hier wegen Schneefalls) mit einem Bus zu einem Ausweichflughafen zu verbringen, von wo aus ein Ersatzflug möglich ist. Werden die Reisekunden ohne weitere Unterstützungs- und Hilfeleistungen einfach an dem gesperrten Flughafen stehen gelassen und wird ihnen lediglich ein mehrere Tage später stattfindender Ersatzflug angeboten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Kosten einer Hotelübernachtung und eines von den Passagieren am darauf folgenden Tag bei einer anderen Fluglinie angetretenen Ersatzfluges zu erstatten.
Urteil des OLG Koblenz vom 29.03.2006 - 1 U 983/05, OLGR Koblenz 2006, 485
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