Wegen langer Warteschlange versäumter Abflug


Findet sich ein Pauschalreisender rechtzeitig 90 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft ein, an dem sich eine lange Schlange für mehrere Abflüge gebildet hat, muss das Schalterpersonal aus der Warteschlange diejenigen Passagiere herausrufen, deren Abflug bald an der Reihe ist. Unterbleibt dies und versäumt ein Reisegast dadurch den Abflug, steht ihm gegen die Fluggesellschaft ein Entschädigungsanspruch zu.

Urteil des AG Erding vom 05.07.2006
4 C 309/06

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