Riskanter Flugsicherheitstest
Wer als Flugpassagier - aus welchen Gründen auch immer - versucht, Sicherheitsmängel von Flughäfen und Fluggesellschaften aufzudecken, kann schnell in die Gefahr der Begehung einer Straftat gelangen. So verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Journalisten, der als Passagier bewusst ein „Butterflymesser“ in ein Flugzeug schmuggelte, um Sicherheitslücken aufzudecken, wegen Gefährdung des Luftverkehrs. Das Gericht hielt die Tat durch die journalistische Aufklärungsarbeit weder für gerechtfertigt noch entschuldigt.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.10.2005
III-5 Ss 63/05 I
NJW 2006, 630
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit