Folgekosten bei Flugüberbuchung
Flieger überbucht - Zusatzkosten trägt Veranstalter
Ein Pauschalurluaber musste den Rückflug wegen Überbuchung verspätet antreten. Dadurch war er auch daran gehindert, die Rückreise vom Flughafen nach Hause wie geplant vorzunehmen. In einem solchen Fall hat der Reiseveranstalter auch derartige Zusatzkosten zu ersetzen (Amtsgericht Düsseldorf Az.: 31 C 6237/95).
Finanztip.de
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