Frühbucherrabatt erstreckt sich auch auf Urlaubsverlängerung
Wer bei rechtzeitiger Reisebuchung einen im Katalog zugesicherten Frühbucherrabatt erhält (hier Nachlass von 20 Euro pro Person und Woche), kann die gleichen Vergünstigungen auch verlangen, wenn er die Reise nach Ablauf der Frühbucherfrist verlängert.
Das Amtsgericht Bad Homburg hat in einem derartigen Fall entschieden, dass der Rabatt für die komplette Dauer der Reise zu gewähren ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus dem Katalog oder den Geschäftsbedingungen des Veranstalters eine entsprechende Einschränkung ergibt.
Urteil des AG Bad Homburg
2 C 3093/04
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit