Haftung Reiseveranstalter bei Gefahr
Reiseveranstalter können nicht für jedes erdenkliche Risiko während einer Urlaubsreise verantwortlich und haftbar gemacht werden.
Kann der Reisende Gefahren selber erkennen, so muss er sich entsprechend verhalten.
Ein Reiseveranstalter kann nicht für jedes beliebige erdenkliche Risiko haftbar gemacht werden.
Kann ein Pauschalurlauber Gefahren selbst erkennen und sein Verhalten darauf einstellen, hat er keinen Schadenersatzanspruch, wenn er sich verletzt (Landgericht Frankfurt Az.: 2/24 S 350/01).
Im Urteils hatte der Kläger dargelegt, dass das Dach der Hotelbar einen halben Meter in den Treppenraum hinein ragte. Dieses Anliegen kam bei Gericht nicht durch, weil ein Reisemangel nicht gegeben ist. Es sei grundsätzlich die Pflicht eines Reisenden, für seine eigene Sicherheit zu sorgen.
Finanztip.de
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