Geld zurück bei Hotel-Upgrading

Ein Urlauber wird statt im gebuchten Drei-Sterne-Hotel in einem Fünf-Sterne-Hotel untergebracht. Auch hierin kann ein Grund für eine Reisepreisminderung liegen. So war weder der erwünschte Sand/Kies-Privatstand vorhanden, sondern nur ein Steinstrand, noch war die Hotellage ruhig. Außerdem war das 5Sterne-Hotel nicht "familiär" sondern "lebhaft" einzustufen und die Lebenshaltungskosten im Hotel und am Ort waren deutlich höher. Das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 29 C 20253/96) sah eine Reisepreisminderung von 50% als angemessen an.


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