Geltendmachung - Gewährleistungsansprüche

Recht haben und Recht bekommen klaffen bekanntermaßen häufig auseinander. Gerade im Reiserecht werden immer wieder von Reisenden die einfachen "Formfehler" begangen. So scheitern Pauschalurlauber aus formalen Gründen, wenn sie nach der Rückkehr wegen tatsächlicher Reisemängel Geld zurückfordern.

Entweder haben sie es versäumt, am Urlaubsort den Mangel bei der Reiseleitung zu melden und entsprechende Abhilfe zu verlangen. Oder sie versäumen die Frist und machen eine Reisepreisminderung nicht innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend. Beide Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, denn sonst kommen sie bei Gericht nicht durch.

Urlauber sollten auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen konkrete Umstände (zumindest stichwortartig) anführen. Eine allgemeine Beschreibung wie "katastrophale und unhygienische" Zuständen ist zu allgemein und reicht daher nicht aus. Hier einige Beispiele für unpräzise Reisemängel-Bezeichnungen.

Im Reiserecht sind grundsätzlich nur wenige Punkte zu beachten. Die Erstellung einer eigenen Checkliste für die Geltendmachung von Urlaubsmängeln ist hilfreich.

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