Gepäck kommt mit fünftägiger Verspätung
Das Gepäck von Pauschalurlaubern erreichte den Zielflughafen mit fünftägiger Verspätung. Deshalb mussten die Urlauber nochmals zum Flughafen, um das Gepäck abzuholen. Das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/21 O 616/00) entschied, dass der Reiseveranstalter die Fahrtkosten sowie den Verdienstausfall zu ersetzen habe. Die Aufwendungen für zwischenzeitlich gekaufte Toilettenartikel als Ersatz für die im Gepäck befindlichen Fläschchen und Tuben braucht der Reiseveranstalter hingegen nicht zu ersetzen.
Finanztip.de
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