Häufiger Gepäckverlust

Wem mehrfach mal "Gepäck abhanden kommt, dem glaubt die Versicherung und auch das Gericht nicht mehr. So im Fall Amtsgericht München, (Az.: 232 C 624/00). Das Gericht hatte Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Urlaubers, weil im Umfeld des Versicherten bei früheren Reisen auffällig viele angebliche Reisegepäckverluste zu beklagen waren.

Als Folge wurde dem "Property Irregularity Report" (PIR), einem Formular, das die Fluggesellschaft dem Passagier bei Gepäckverlust aushändigt, keine Beweiskraft zugesprochen. Die Reisegepäckversicherung hat dies nicht als Beweis angesehen, dass das Gepäckstück auch tatsächlich abhanden gekommen ist. Das PIR-Formular ist lediglich eine Verlustmeldung des Versicherten und enthält keine Feststellungen der Fluggesellschaft über den Verbleib des Gepäckstückes. Umkehrschluss: Wäre der Urlauber glaubwürdiger gewesen, hätte das PIR-Formular wahrscheinlich genügt.


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