Gepäckverlust bei Flugreise

Geht auf einer Flugreise Gepäck verloren, steht dem betroffenen Passagier laut Warschauer Abkommen lediglich ein Schadenersatz in Höhe von 27 Euro pro Kilogramm zu. Dabei ist es egal, dass der Fluggast am Zielort - in diesem Fall Vancouver in Kanada - in mehreren First-Class-Hotels und Restaurants nicht eingelassen wurde, weil sich seine dafür adäquate Garderobe im verlorenen Koffer befand (Amtsgericht Frankfurt/Main Aktenzeichen 29 C 2166/00-46).

Redaktionelle Anmerkung: Während früher beschädigtes Gepäck oder verspätete Zustellung von Gepäck bis zu 27 Euro pro Kilo ersetzt wurde, sind nun Schäden bis zu 1.200 Euro zu ersetzen.

Verwandt: siehe auch Fluggastrechte sowie Haftungsrecht im Luftverkehr

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