All-inclusive-Urlaub: Geschlossene Bar
Ist eine Hotelbar für "All-inclusive"-Urlauber entgegen der Beschreibung im Katalog nicht von zehn bis 24 Uhr, sondern nur zu den Mahlzeiten geöffnet, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von fünf Prozent. Im Urteilsfall stand auch eine Reklamation zu Entscheidung an, ob 50 Liegestühle für ein 100-Zimmer-Hotel ausreichend sind. Das Gericht meinte ja, denn im Reisekatalog waren nicht mehr Liegen zugesichert worden (Landgericht Hannover Aktenzeichen 17 S 1073/01).
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