Gesundheitszustand - nahe Angehörige

Reiserücktritt und Erkrankung naher Angehöriger

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand einer nahen Angehörigen eines Reisenden, so braucht seine Reiserücktrittskostenversicherung nicht zu leisten, wenn die Reise storniert wird. Der Reisende hätte bei Bekanntwerden der Krankheit des Familienmitglieds stornieren müssen, um die Kosten niedrig zu halten (Amtsgericht München Az.: 274 C 29549/01).


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