Verona: Gebuchte Opernkarten

Verona im August und dann zum Opernfestival. Für viele eine Wunsch. Wer doch einmal Karten bekommt, sitzt vielleicht auseinander oder bekommt Geld zurück. So hatten drei Frauen eine Kulturreise zum Opernfestival nach Verona gebucht.

Die Eintrittskarten (Tickets) gab es jedoch - entgegen der Prospektankündigung - nicht im Hotel, sondern mussten zwei Stunden vor Konzertbeginn selbst an der Abendkasse abgeholt werden. Außerdem waren die Sitzplätze nicht zusammenhängend. Das Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 33/02-15) sah dies als Reisemangel an. Folge: Reisepreisminderung um 25 Prozent.


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