Gewinnzertifikat als Gutschein

Reisegutschein und Gewinnzertifikat

Reiseveranstalter versuchen hin und wieder, Kunden durch Gutscheine zu ködern. Teilweise wird ein Reisegutschein versendet und die ("gewonnene") Reise entpuppt sich als Verkaufsveranstaltung für Rheumadecken.

In einem Fall verschickte ein Reiseveranstalter an Kunden "Gewinnzertifikate". Im Gewinnzertifkat wurde ein Gutschein für eine Reise avisiert. Der Kunde müsse aber noch 40% des Preises selbst zahlen. So geht es nicht nach Ansicht Oberlandesgericht Hamm (Az.: 4 U 92/99).


Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps