Golfplatz nicht bespielbar

Wer einen Golfurlaub bucht, kann einen Golfplatz in einem Zustand erwarten, wie im Reisekatalog ausgewiesen. Der Golfplatz muss den Grad an Bespielbarkeit aufweisen, der im Reiseprospekt angegeben ist.

Im Urteilsfall war der zum Hotel gehörende Golfplatz als für "qualifizierte Golfer" bespielbar angeboten worden. Das klagende Ehepaar musste vor Ort feststellen, dass ein tägliches "Green Fee-Feeling" nicht gegeben war. Ein Golfurlaub ist hierdurch wesentlich beeinträchtigt. Folge: Reisepreisminderung um bis zu 15% (Landgericht Kleve Aktenzeichen 6 S 84/00).


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