Im Urteilsfall war der zum Hotel gehörende Golfplatz als für "qualifizierte Golfer" bespielbar angeboten worden. Das klagende Ehepaar musste vor Ort feststellen, dass ein tägliches "Green Fee-Feeling" nicht gegeben war. Ein Golfurlaub ist hierdurch wesentlich beeinträchtigt. Folge: Reisepreisminderung um bis zu 15% (Landgericht Kleve Aktenzeichen 6 S 84/00).
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