Reisegepäckversicherung - Wer ist versichert?

Versichert ist zunächst das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt. Mitversicherte Personen sind alle "mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende mitreisende Familienangehörige und Hausangestellte", wobei hierunter nach der ständigen Rechtsprechung auch Lebensgefährten fallen. Voraussetzung für die Mitversicherung ist aber, dass man gemeinsam verreist. Trifft man sich erst am Urlaubsort, muss jeder der Anreisenden seine eigene Gepäckversicherung haben.
RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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