Reiseveranstalter: Haftung für Unfälle und dergleichen
Der Reiseveranstalter haftet Ihnen natürlich nicht für alles, was Ihnen während
des Urlaubes geschieht, immerhin aber für Schäden, die für ihn tätige Personen
verursachen (ein Hotelpage beschädigt Ihren Koffer) bzw. für Schäden, die wegen
mangelnder Sicherheitsvorkehrungen (beispielsweise an der Hotelanlage) entstanden sind.
Ist z.B. die Brüstung eines Hotelbalkons zu niedrig und entspricht nicht den
Sicherheitsvorschriften und fallen Sie deshalb vom Balkon, ist der Reiseveranstalter zum
Ersatz verpflichtet.
Ihr gewöhnliches Unfallrisiko trägt der Reiseveranstalter aber nicht. Beispielsweise
haftet er nicht dafür, wenn Ihnen zu heißer Kaffee eingeschenkt wird und Sie sich den
Mund verbrennen. Er haftet auch nicht dafür, wenn Sie während des Urlaubes in der
Badewanne des Hotels ausrutschen.