Hahnenschrei
Hähne machen Lärm und das auch noch in der Frühe. So wurde das Urlaubsvergnügen einer deutschen Urlauberin in einem türkischen Urlaubshotel beinträchtigt. Nach Ansicht der Richter kein Grund für eine Reisepreisminderung. Denn der Hahnenschrei sei kein Reisemangel, sondern nur geringe Unzulänglichkeit und damit eine Unannehmlichkeit, die Urlauber hinzunehmen haben.
Gerade in Urlaubsgebieten müssen landestypische Gepflogenheiten vom Urlauber entschädigungslos akzeptiert werden. In der Türkei herrsche noch eine enge Naturverbundenheit mit weit verbreiteter Haustierhaltung. CDerartigen Beeinträchtigungen sollt eder Urlauber mit Gelassenheit begegnen (Landgericht Kleve Az.: 6 S 280/00).
Finanztip.de
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