Handgepäck im Bus vergessen

Eine Urlauberin hatte im Bus vom Flughafen zum Hotel ihren Rucksack vergessen. Wer seinen als Handgepäck mitgeführten Rucksack nach einer Rundreise im Bus des Veranstalters liegen lässt und dann den Verlust beklagt, ist selber schuld. Wer auf seine Sachen nicht aufpasst, dem ist grobes Eigenverschulden zuzurechne. Zumindest kann der Veranstalter nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Der Rucksack liegt nicht im Verantwortungsbereich des Busfahrers (Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen 2 C 2524/01).


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