Kein Hinweis vom Reiseveranstalter

Ein Reiseveranstalter warb in seinem Reiseprospekt mit der Aussage: "20 Jahre Kilimanjaro-Erfahrung". Allerdings gab es im Reiseprosoekt zur Fotoreise keinen Hinweis, dass die Gipfelbesteigung und Übernachtung bei schlechtem Wetter nicht oder nur eingeschränkt erfolgen kann. Der Reisegruppe waren zwei Übernachtungen im Krater und besondere Fotosessions in Aussicht gestellt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 16 U 66/99) sah hierin einen Reisemangel und hielt eine Reisepreisminderung von 50% für angemessen.


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