Hotel in der Nähe des Flughafens

Kretaurlauber wurden auf Kreta in einem Hotel einquartiert, das in der Nähe eines Flughafens liegt. IM Reisprospekt stand nichts von Flughafen-Nähe. Der Flugverkehr und somit auch der Fluglärm begann bereits um vier Uhr morgens und endete nicht vor 24 Uhr. Folge: Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen 6 S 60/00) Gericht sah eine Reisepreisminderung von zehn Prozent als angemessen an.


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