Hotel im Rohbau
Hotelmangel sofort melden
Die Unterbringung in einem Ferienhotel, das sich noch im Rohbau befindet, stellt ohne Zweifel einen Reisemangel dar. Nur, wenn der Urlauber sich erst nach einigen Tagen beschwert, kann er nach Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 35 C 17886/01) erst ab dem Tag der Beschwerde eine Reisepreisminderung begehren.
Im Urteilsfall hatten die Kläger erst am vierten Urlaubstag der Reiseleitung den Mangel gemeldet. Allein aus diesem Grund verwehrte das Gericht den Klägern für die ersten drei Urlaubstage eine Reisepreisminderung wegen verspäteter Mängelanzeige.
Finanztip.de
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