Sturz auf nassem Badezimmerboden

Ein Hotelgast, der auf dem nassen Badezimmerboden ausrutscht und sich dabei verletzt, kann weder den Hotelbetreiber noch den Reiseveranstalter für den Schaden haftbar machen. Ein derartiger Sturz gehört - so das Amtsgericht Frankfurt am Main - zum allgemeinen Lebensrisiko.

Urteil des AG Frankfurt/Main
30 C 3631/06-22
Wirtschaftswoche Heft 15/2007, Seite 125

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