Das Kammergericht Berlin sah diesen Baumangel als ursächlich für den Unfall an. Derartige Bauvorschriften dienen dem Schutz von Hausbewohnern und deren Gästen. Werden sie nicht eingehalten und kommt es deshalb zu Unfällen, haftet der Hauseigentümer oder sonstige Verantwortliche für eintretende Schäden. Daher kam es auch nicht darauf an, ob noch andere Ursachen zu dem Unfall führten. Die Bauvorschriften sollen nämlich sicherstellen, dass Fenster so konstruiert werden, dass eben auch bei plötzlichen Schwindelanfällen o. ä. ein Sturz vermieden wird. Der Hotelbetreiber wurde zum Schadensersatz an die Erbin des bei dem Fenstersturz getöteten Mannes verurteilt.
Urteil des KG Berlin vom 11.12.2003
10 U 103/01
KGR Berlin 2006, 57
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