Haftung für Hotelsafe

Ein Reieveranstalter haftet grundsätzlich nicht bei einem Diebstahl aus dem Hotelsafe. Ausnahme: Der Reiseveranstalter hat bei der Auswahl des Hotels nicht sorgfältig gearbeitet (Landgericht München Az.: 17 U 1581/99). Fazit: Da dem Reiseveranstalter praktisch eine "schlampige" Hotelauswahl in der Regel nicht nachgewiesen werden kann, ist mit einer Inanspruchnahme des Reiseveranstalters vor Gericht nicht zu rechne.


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