Reisemangel im Hotel: Hotelumzug nicht ablehnen

Die Hotelbeschreibung stimmt nicht. Es fehlt der Badesteg ins Meer und einer infernalischer Baulärm dröhnt von einer nahegelegenen Großbaustelle in das Hotel. Liegen und Sonnenschirme sind Mangelware. Was tun, wenn bei der Reisereklamation der Umzug in ein anderes Hotel angeboten wird?

Es kommt natürlich auf die Lage und die Hotelkategorie an. Doch wer kategorisch den Umzug in ein anderes Hotel ablehnt, kann rechtliche Probleme bekommen. So hat das Amtsgericht Duisburg entscheiden, dass Urlauber durch ihre Weigerung, in ein anderes Hotel umzuziehen, ihre Gewährleistungsansprüche verlieren.

AG Duisburg Az.: 53 C 4091/02

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