Im Urteilsfall hatten die Großeltern mit ihren beiden Enkelinnen eine Reise nach Korfu gebucht. In das gewöhnliche Doppelzimmer waren vier Betten plus übereinandergestapelte Nachttische gepackt worden. Für weitere Möbelstücke war wegen der Enge kein Platz mehr. Die Urlauber konnten zu ihren Betten nur über die Fußenden gelangen.
Das Landgericht Kleve, Az.: 6 S 137/00 hat den entäuschten Großeltern eine Reisepreisminderung von 20% zugesprochen. Das Gericht hat auch zum Ausdruck gebracht, dass genügend Platz für Mobiliar vorhanden sein muss, um ein Beisammensein in familiärer Runde zu ermöglichen. Eine derartig drangvolle Enge sei auch eine nervliche Belastung für die Urlauber. siehe auch
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