Ein anderer Urlauber zahlte einen Preisaufschlag pro Tag für die Mitnahme seines Hundes im Hotel. Im Hotel wurde dem Hundebesitzer die Mitnahme seines Hundes (ein Zwergpudel) in den Speisesaal des Ferienhotels verweigert. Der Hundebesitzer sah hierin eine Reisemangel und verlangte Geld zurück.
Das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/24 S 59/99) hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen. Der Aufschlag für den Hund im Hotel sei als finanzieller Ausgleich für die zusätzliche Dienstleistung des Hotels zu sehen und beinhaltet nicht automatisch auch die Verpflegung des Hundes. Ein ederartige Hundeverpflegung ausdrücklich vereinbart werden müssen. Als reine Unannehmlichkeit und nicht als Reisemangel sei die Nichtmitnahme des Hundes in den Speisesaal zu sehen. Außerdem handelte es sich nur um eine zeitlich eng begrenzte Trennung von Hund und Hundebesitzer. Aus Gründen der Hygiene sei die Maßnahme des Hotels auch objektiv nachvollziehbar.
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