Rechtsprechung zu Hund im Hotel

Hunde im Ferienhotel werden vom Hotelier und auch von anderen Feriengästen häufig nicht gern gesehen. So mancher Hundebesitzer sucht daher in den Suchmaschinen nach "Hotel hundefreundlich". In so manchen Fällen sind Urlauber und Hotelbesitzer auch besser dran, Hunde nicht oder andere Haustiere nicht zu zulassen. Beispiel: Ein Hotelzimmer wurde von einem Hund stark beschädigt. Der Hotelier hat daraufhin die Hundebesitzer des Hauses verwiesen, obwohl grundsätzlich Haustiere im Hotel erlaubt waren. Das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/24 S 390/98) teilt die Hotelier-Ansicht. Das Hotel muss lediglich mit einem erhöhten Reinigungsaufwand, aber nicht mit Sachbeschädigungen rechnen.

Ein anderer Urlauber zahlte einen Preisaufschlag pro Tag für die Mitnahme seines Hundes im Hotel. Im Hotel wurde dem Hundebesitzer die Mitnahme seines Hundes (ein Zwergpudel) in den Speisesaal des Ferienhotels verweigert. Der Hundebesitzer sah hierin eine Reisemangel und verlangte Geld zurück.

Das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/24 S 59/99) hat sich dieser Ansicht nicht angeschlossen. Der Aufschlag für den Hund im Hotel sei als finanzieller Ausgleich für die zusätzliche Dienstleistung des Hotels zu sehen und beinhaltet nicht automatisch auch die Verpflegung des Hundes. Ein ederartige Hundeverpflegung ausdrücklich vereinbart werden müssen. Als reine Unannehmlichkeit und nicht als Reisemangel sei die Nichtmitnahme des Hundes in den Speisesaal zu sehen. Außerdem handelte es sich nur um eine zeitlich eng begrenzte Trennung von Hund und Hundebesitzer. Aus Gründen der Hygiene sei die Maßnahme des Hotels auch objektiv nachvollziehbar.

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