Impfunverträglichkeit - Rücktrittsversicherung

Krankheiten begründen bei einer Reiserücktrittskostenversicherung keinen Versicherungsschutz, wenn sie schon vor Abschluss des Vertrages bekannt waren. Beispiel: Impfung gegen Malaria ist wegen Unverträglichkeit nicht möglich.

Wer aus solch einem Grund eine Reise storniert, der kann hierfür nicht seine Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sind Impfungen und etwaige Unverträglichkeiten Sache der reisenden Person. Die Unverträglich einer Malariaimpfung für den geplanten Keniaurluab hätte ohne großen Aufwand vor der Buchung der Reise hätte erkannt werden können (Amtsgericht Sinsheim Az.: 4 C 179/99).


Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps