Jeep-Safari im Urlaub
Sillschweigender Haftungsverzicht bei Mitfahrt.
Im Urteilsfall ist ein Urlauber, der eine Jeep-Safari gebucht hatte,
statt mit dem vom Reiseveranstalter bereitgestellten Fahrzeug bei einem anderen Urlauber mitgefahren.
Der andere Urlauber saß selbst am Steuer. Ohne dieses ausdrücklich erwähnt zu haben,
hat der beifahrende Urlauber einen stillschweigenden Haftungsverzicht gegenüber dem Fahrer ausgesprochen.
Ausgenommen: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Dem Urteil lag eine Fahrt auf Steilstraßen auf Teneriffa zu Grunde.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 26 U 21/99
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