Das Landgericht Bielefeld wies die Klage mit der Begründung zurück, dass Betreuer auf organisierten Jugendreisen nicht verpflichtet sind, ältere Jugendliche bei gefahrenträchtigen Tätigkeiten ununterbrochen zu beaufsichtigen. Bei Jugendlichen dieses Alters kann davon ausgegangen werden, dass sie in der Lage sind, sich an klare Verhaltensregeln zu halten. In dem konkreten Fall reichte daher die Einweisung durch einen Jugendbetreuer aus.
Urteil des LG Bielefeld vom 16.10.2007
2 O 228/07
Pressemitteilung des LG Bielefeld
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