Keine Reiseleitung vor Ort

Ein Reisemangel ist bekanntermaßen am Urlaubsort unverzüglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen. In der Regel ist dabei die örtliche Reiseleitung der zuständige Ansprechpartner, denn die Reiseleitung vertritt insoweit den Veranstalter.

Wie verhalten sich aber nun Urlauber, wenn es am Urlaubsort gar keine örtliche Reiseleitung gibt? Bei wem und wo beschweren sie sich? Ist am Urlaubsort niemand erreichbar, so kann das Abhilfeverlangen auch per Telefon oder Telefax an die Zentrale des Reiseveranstalters gerichtet werden.

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach Urlauber ausnahmslos den Reiseveranstalter im Inland kontaktieren müssen, ist unwirksam. Ist kein Ansprechpartner genannt, vorhanden oder zumutbar erreichbar, muss der Veranstalter auch ein Abhilfeverlangen direkt an den Leistungsträger (z.B. Hotelier) gegen sich gelten lassen. Grundsätzlich hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass ein (deutschsprachiger) Ansprechpartner zumindest am Ankunftstag zur Verfügung steht.


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