Zeitpunkt der Reisebuchung für Kinderermäßigung maßgeblich
Ein Reiseveranstalter gewährte für Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Preisnachlass. Nachdem ein Ehepaar für sich und seinen 14-jährigen Sohn eine Pauschalreise gebucht hatte, stellte der Veranstalter kurz vor Reiseantritt fest, dass der Junge mittlerweile 15 geworden war und forderte die eingeräumte Ermäßigung von den Eltern nach. Das Landgericht Gera wies die Klage ab. Allein ausschlaggebend für die Gewährung der im Reiseprospekt angebotenen Ermäßigung ist mangels anders lautender Vereinbarung der Zeitpunkt der Reisebuchung.
Urteil des LG Gera vom 30.11.2005
1 S 226/05
NJW Heft 4/2006, Seite XVI
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