Klausel im Pauschalreisevertrag über Preiserhöhung

Eine Preiserhöhungsklausel im Reisevertrag ist nur wirksam, wenn der Urlauber die Preiserhöhung nachprüfen kann. Dem Urteilsfall lag eine Klausel in einem Pauschalreisevertrag zu Grunde, nach der eine Preiserhöhung bei Beförderungskosten (hier wegen Kerosin) in Betracht kommt, und zwar auf Basis "pro Person und Sitzplatz". Eine solche Klausel kann der Urlauber noch nicht mal ansatzweise nachprüfen. Die Richter haben daher die Klausel als unwirksam eingestuft.

Urteil Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen 36 C 151/00.


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