Kleidersitten: Badekleidung zum Frühstück

Insbesondere in der Türkei werden Fünf-Sterne-Hotels manchmal sehr preiswert im Reisekatalog angeboten. Wer zu einem Sondertarif ein Fünf-Sterne-Hotel - zumindest in der Türkei - bucht, darf sich über Gaste in Badekleidung zum Frühstück nicht beklagen.

Wer ein günstiges Sonderangebot bucht, muss damit rechnen, dass sich Gäste teilweise nicht den möglicherweise herrschenden Kleidersitten anpassen. Außerdem sei keine besondere Kleiderordnung für das Hotel im reisekatalog vorgeschrieben.

Vor Ort reklamierten die Kläger auch, dass es nur einmal die Woche Rührei zum Frühstück gab. Der Reisekatalog enthielt lediglich den Hinweis "landesübliches Frühstück mit nationalen Speisen".

Fazit: Wer das fehlende Rührei beklagt, muss auch den Nachweis antreten, dass Rührei in der Türkei zum landesüblichen Frühstück gehört (Landgericht Düsseldorf Aktenzeichen 22 S 54/00).


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